Therapie

Sie möchten einen Termin für eine logopädische Therapie?

Verordnung („Rezept“)
Das sollten Sie als Kassenpatient wissen:

    • Sie benötigen eine gültige Verordnung für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie.
    • Ohne Verordnung dürfen wir nicht beginnen! Deshalb geben Sie die Verordnung vor dem ersten Therapie-Termin in der Praxis ab.
    • Zwischen dem Termin auf der Verordnung und dem ersten Therapie-Termin dürfen nicht mehr als 28 Tage liegen. Sonst verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
    • Patienten über 18 Jahre zahlen einen Eigenanteil in Höhe von 10% und 10,00 € pro Verordnung. Wenn Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sind, bitten wir um Ihren Befreiungsnachweis.
    • Jede Therapie ist mit Ihrer Unterschrift oder mit der Unterschrift einer von Ihnen beauftragten Person zu bestätigen.

Das sollten Sie als Privatpatient wissen:

    • Sie benötigen zur Abrechnung mit Ihrer Kasse eine Verordnung Ihres Arztes für Logopädie
    • Die .Leistungen werden mit Ihnen persönlich abgerechnet
    • Die Kosten werden zu Beginn vertraglich vereinbart.
    • Selbstzahler ohne Möglichkeit der Abrechnung mit ihrer Krankenkasse, benötigen eine „grüne Verordnung“ des Arztes.

Anmeldung
Bei Ihrer Anmeldung in der Praxis erhalten Sie den schnellstmöglichen Termin. Können wir Ihnen nicht sofort einen Therapieplatz anbieten, nehmen wir Sie gerne in unsere Warteliste auf.

Therapie
Die logopädische Therapie startet damit, dass wir Ihren Gesundheitszustand in einem Anamnesegespräch ermitteln. In dem Zusammenhang werden auch die Therapieziele bestimmt. Diese bilden die Grundlage der logopädischen Therapie.
Diagnostisch prüfen wir dann Ihre Fähigkeiten ab und besprechen die weiteren therapeutische Schritte.
Sie selbst können die Effektivität der Therapie verbessern: Üben Sie auch zuhause und, wenn es möglich ist, versuchen Sie Unterstützung im persönlichen Umfeld zu bekommen.


Therapiedauer
Sind alle ärztlich verordneten Therapieeinheiten abgeleistet worden, überprüfen wir zusammen, ob die Therapie fortgesetzt werden sollte.  Hier spielen folgende Aspekte mit hinein:

    • Ist das Ziel erreicht?
    • Besteht weiterhin eine ausreichende Motivation?
    • Wurden die Termine regelmäßig wahrgenommen?

Hat die Ärztin/der Arzt auf der Verordnung „Bericht“ angekreuzt, geben wir über den Verlauf der Therapie dem Arzt eine Rückmeldung. Denn Ihre Ärztin /Ihr Arzt entscheidet über eine Fortführung der Therapie.


Extrabudgetäre Verordnung
Eventuell haben Sie Anspruch auf eine „extrabudgetäre Verordnung“. Das vereinfacht die Ausstellung einer Folgeverordnung.
Im logopädischen Bericht, den Sie Ihrem Arzt vorlegen, weisen wir darauf hin.
Chronische Erkrankungen bedürfen manchmal einer langfristigen Behandlung. Sie können einen Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse stellen. Vordrucke erhalten Sie bei uns. Damit die Krankenkasse die Langfristigkeit Ihrer logopädischen Therapie anerkennt, schreiben wir dazu einen gesonderten logopädischen Bericht, den Sie zur Antragstellung nutzen können.

Therapie-Absage
Wird ein Termin innerhalb von 24 Stunden vor einer Therapie abgesagt, müssen wir Ihnen die Kosten der ausgefallenen Therapie persönlich in Rechnung stellen. Wenn Sie nicht zahlen möchten und Ihnen Ihre Therapie wichtig ist, dann nutzen Sie als Alternative unsere Videotherapie oder telefonische Beratung.
Bitte haben Sie dafür Verständnis!


Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Therapie!